Dass die Schweiz kein Pfand auf PET-Flaschen und Aludosen kennt, ist keine Lücke im Gesetz - es ist eine Ausnahme, die an eine Bedingung geknüpft ist. Die Verordnung über Getränkeverpackungen vom 5. Juli 2000 schreibt für Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aluminium eine Verwertungsquote von 75 Prozent vor.
Die Bedingung steht im Verordnungstext
Die Befreiung vom Pfand gilt nur, solange diese 75 Prozent erreicht werden. Wird die Quote unterschritten, kann das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Händler, Hersteller und Importeure verpflichten, ein Mindestpfand zu erheben. Das freiwillige Schweizer Modell ruht damit auf einer gesetzlichen Rückfallebene, die nie aktiviert werden musste, aber jederzeit bereitsteht.
Ein Anreiz, der die Branche selbst betrifft
Diese Konstruktion erklärt, warum PET-Recycling Schweiz die Sammelquote so aufmerksam verfolgt und die freiwillige Lösung so entschieden verteidigt. Die Alternative zu guten Zahlen ist nicht etwa gar keine Regelung, sondern genau jene staatliche Pfandpflicht, die die Branche vermeiden möchte. Der Anreiz wirkt hier also nicht beim Konsumenten an der Rückgabestelle, sondern eine Ebene höher - bei denjenigen, die das Sammelnetz finanzieren und betreiben.
Quellen
Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) - Fedlex
PET-Getränkeflaschen - Bundesamt für Umwelt BAFU
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